NEIN zur Buchpreisbindung – NEIN zum konsumentenfeindlichen Preisdiktat

Die Buchpreisbindung erlaubt es den Verlegern und Importeuren von Büchern, die Preise im Endverkauf selbst festzusetzen. So soll eine Vielfalt von Büchern gefördert, die kleinen Buchladen gerettet, Verlage erhalten und Autoren unterstützt werden. Sollten diese Zieleüberhaupt umgesetzt werden können, kosten sie sehr viel Geld, das die Konsumenten mit überhöhten Buchpreisen bezahlen müssen.

Der Konsument als Verlierer

Der Verlierer einer Buchpreisbindung ist der Konsument. Er kann maximal von Preisrabatten von 5 Prozent profitieren und muss die von den Verlagen diktierten Preise bezahlen. Damit wird der Status der Schweiz als Hochpreisinsel weiter zementiert. Aufgrund einer schwammigen Kann-Formulierung im Gesetz gilt die einmal festgelegte Preisbindung durch den Verleger faktisch endlos.

Förderung des Einkauftourismus

Bereits heute sind die Buchpreise im Vergleich zum Ausland in den meisten Verkaufsstellen überrissen hoch. Werden die Preise und damit die Preisdifferenz zum Ausland weiter steigen, werden die Konsumenten zunehmend nach Alternativen suchen. Sie werden ihre Bücher im nahen Ausland einkaufen oder aber vermehrt per Internet bestellen.

Der Schweizer Buchhändler– und Verlegerverband erachtet einen Preisunterschied von 10 – 20 Prozent gegenüber dem Ausland als angemessen. Der Preisüberwacher hingegen errechnete 2005 im Rahmen einer Vernehmlassung eine akzeptable Preisdifferenz von 12 Prozent gegenüber Deutschland. Berücksichtigt man die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze, so wäre ein maximaler Preisunterschied von 8 Prozent tragbar.

Eigengoal für den Buchhandel

Die höheren Buchpreise machen die Internetanbieter für Konsumenten künftig noch interessanter. Profitieren werden auch die elektronischen Bücher, die heute im deutschsprachigen Raum noch ein Schattendasein fristen.

Die Buchpreisbindung, gedacht als Instrument im Kampf gegen einen zu raschen Strukturwandel in der Branche, wird sich als gefährlicher Bumerang erweisen und dem Buchmarkt Schweiz irreversibel schaden. Schädlich ist die Buchpreisbindung vor allem für kleine Buchhandlungen.

Preisüberwacher

Das vom Parlament am 18. März 2011 verabschiedete Bundesgesetz über die Buchpreisbindung sieht eine rein privatrechtliche Durchsetzung des Gesetzes vor. Für die Überwachung und Einhaltung der Buchpreisbindung muss die Branche selbst besorgt sein. Der Bund hat keine Durchsetzungskompetenzen. Er kann einzig bei missbräuchlichen Überhöhungen gegenüber den Preisen im Ausland in einer Verordnung die maximale Preisdifferenz gegenüber dem Ausland festlegen. Die Kontrolle dieser Differenz obliegt dem Preisüberwacher.

Zwischen dem Preisüberwacher und der Branche hat während der parlamentarischen Diskussion eine Kontroverse über die Höhe dieser Preisdifferenz stattgefunden. Während die Branche bis zu 20 Prozent höhere Preise forderte, stellte sich der Preisüberwacher auf den Standpunkt, dass lediglich 8 Prozent gerechtfertigt seien. Die effektive erlaubte Preisdifferenz wird erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Kontrolle der Preise im grenzüberschreitenden Handel untersteht nicht dem Preisüberwacher.

Nein zur Buchpreisbindung, weil…

  • der Konsument zu hohe Preise bezahlt.
  • der Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland zunimmt.
  • der Preisüberwacher nur beschränkt handeln kann.
  • das Gesetz am Zoll nicht umsetzbar ist.
  • die Buchpreisbindung für die Buchhändler zu einem Bumerang wird (Förderung des Internethandels, fehlender Strukturwandel, Stärkung der Verlage).
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Danke für deine Stimme!

Liebe Freunde, liebe Wählerinnen und Wähler

Als Erstes möchte ich Beat Flach zu seiner Wahl gratulieren. Ich bin sicher er wird beste Arbeit leisten und ich weiss, dass man nicht einfach so vom Rheinmatrosen, zum Jurist, dann zum Raumplaner und nun sogar zum Nationalrat wird. Mit Beat Flach kommt ein grosser Brocken Kompetenz nach Bern und solche Leute braucht’s!

Ich bin stolz darauf, was wir, mit den Grünliberalen, in den letzten drei Jahren seit der Aargauer Gründung erreichen durften, welche Akzeptanz unsere kleine Partei erhalten hat, und dass wir nun auch einen Nationalrat aus dem Kanton Aargau nach Bern entsenden dürfen, ist der Hit. Ich bin angetreten mit dem Ziel, dass die Grünliberalen einen Sitz machen. Dieses Ziel haben wir erreicht. Das macht mich schon stolz.

Auch ich habe profitiert: Ich habe mit einem kleinen Budget (< 2000 Franken) 7628 Stimmen für die glp erzielt, davon wurde ich über 3700 Mal panaschiert, und konnte dank dieser Kandidatur meinen politischen Bekanntheitsgrad steigern sowie meine Ideen ans Volk bringen. Es war eine enorm gute, spannende und auch anstrengende Erfahrung für mich. Ich bin erleichtert und überglücklich, dass wir als Grünliberales Team unser Ziel – ein Nationalratsmandat im Jahr 2011 – auch dank deiner Stimme erreichen durften.

Eines meiner Lieblingszitate von Coubertin trifft daher hier nur teilweise auf meine Nationalratskandidatur zu: „Es geht nicht darum zu gewinnen, sondern es geht darum gut geschlagen zu werden“, denn geschlagen wurde ich ja nicht, ich habe viel mehr gelernt und profitiert als mir teilweise sogar lieb war.  :-) Ich bin super glücklich all diese Erfahrungen gemacht zu haben und dafür noch mit den vielen Stimmen belohnt zu werden. Nun, geht die Arbeit für DIE Partei des 21. Jahrhunderts aber erst richtig los, denn jetzt hat die glp eine eigene Fraktion in Bern und muss Verantwortung für dieses Land übernehmen!

Noch einmal ein riesen Dankeschön an alle Wähler, Geldgeber und Unterstützer. Besonders Danke an alle postiven Stimmen im Hintergrund, insbesondere an meine Familie, meine engsten Freunde und an meine Freundin, welche immer hinter mir standen.

Ab sofort gilt es vorwärts zu schauen und an meinem politischen Porfil zu “schleifen”, denn es warten neben der Arbeit und der Uni auch viele spannende Projekte, wie Energiestadt Künten bzw. Energieregion Reusstal/Rohrdorferberg, Quorum im Grossratswahlgesetz, evtl. Grossratswahlen und vieles mehr.

Liebe Grüsse

Dominik

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Junge dürfen politisch nicht ausgegrenzt werden!

Die grossen bürgerlichen Parteien, FDP, SVP und CVP wollen im Kanton Aargau das erst seit einem Wahlgang geltende Grossratswahlgesetz mit einem Quorum von 5% versehen. Dies mit der Absicht, kleine Parteien vom parlamentarischen Mitwirken auszugrenzen. Dabei schiessen diese drei Parteien masslos über ihr Ziel hinaus und nehmen den Jungparteien die Möglichkeit selbständig mit realistischen Chancen an den Grossratswahlen teilzunehmen.

Das Quorum, das vorsieht, dass eine Partei in mindestens einem der elf Aargauer Bezirke einen Wähleranteil von 5% erreichen muss, führt dazu, dass viele Stimmen unwirksam werden. Neu würde es fast Fraktionsstärke brauchen, um überhaupt in den 140-Köpfigen Rat gewählt zu werden.

Zur Zeit reichen 0.7% Wähleranteil im ganzen Kanton für einen Sitz einer Jungpartei

Mit dem heutigen Wahlsystem können Jungparteien mit guter Chance auf Wahlerfolg an den Grossratswahlen teilnehmen. Mit der Einführung eines Quorums würde den Jungparteien diese Möglichkeit genommen, da diese einen ähnlich hohen Wähleranteil haben, wie die Gruppierungen, die mit der Änderung des Wahlgesetzes nun aus dem Parlament vertrieben werden sollen. Es ist besser Jugendliche für die Politik zu gewinnen, als sie durch zusätzliche Hürden davon fernzuhalten. Demzufolge ist der Vorstoss seitens der FDP nicht nur undemokratisch, sondern auch zutiefst unliberal. Aus diesem Grund wehren sich die Jungen Partei Vertreter gegen die Einführung des ungerechten und undemokratischen Quorums.

Mildere Massnahmen

Um den Parlamentsbetrieb effizienter zu gestalten, darf nicht das Wahlgesetz, welches die Demokratie in unserem Kanton garantiert, geändert werden, sondern soll das Geschäftsverkehrsgesetz des Grossenrats (GVG) geändert werden. So könnte zum Beispiel eine Kollektivunterschrift zu Zweien für sämtliche parlamentarische Vorstösse erforderlich gemacht werden. Dadurch sind die Parlamentarier gezwungen ihre Vorstösse so zu formulieren, dass sie von mindestens einer weiteren Person mitgetragen wird. Dies ist heute häufig heute schon der Fall.

Hier gehts zur Medienmitteilung des Komittees

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glp : FDP 4 zu 3! Wir kämpfen bis zur letzten Minute…

glp vs. FDP hör dir das wohl spannendste Fussballspiel der Schweiz an!

Viel Spass und danke für deine Stimme…

Dominik

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Kurzanleitung für alle, die mich und die Grünliberalen wählen wollen!

1. Schuhmacher, Peter, in Wettingen auf den Wahlzettel für den Ständerat schreiben (weisser Zettel). Den Wahlzettel ins Wahlcouvert legen.
Weitere Zeilen könnten allenfalls mit anderen Kandidaten noch gefüllt werden. Am meisten helft Ihr Peter Schuhmacher aber, wenn Ihr alle andern Linien leer lässt.

2. Aus den grauen Listen (“Nationalratswahl vom 23. Oktober 2011. Wahlzettel”) die Liste 12a “GLP – Grünliberale” auswählen, abtrennen und ins Wahlcouvert stecken. (Achtung: Ihr dürft nur EINEN grauen Wahlzettel auswählen.)
Ihr könnt mir zusätzlich helfen, indem Ihr mich doppelt aufführt, weiter unten findet Ihr die Anleitung für “fortgeschrittene Wähler” – ist aber voll easy!

3. Inhalt des Wahlcouverts kontrollieren: Stimmrechtsausweis unterschreiben (weisser Zettel mit Adresse drauf).
Wahlzettel für den Ständerat (weiss) und Wahlzettel für den Nationalrat (Liste 12a “Grünliberale – glp”) ins kleine Counvert. Stimmerechtsausweis und kleines Couvert ins grosse graue Couvert mit dem Fenster und abesenden.

4. Wahlcouvert entweder per Post schicken (bis ein ca. am 15. Oktober 2011) oder am Samstag/Sonntag 22./23. Oktober 2011 10.00-12.00 Uhr im nächsten Wahllokal .

Herzlichen Dank für Eure Stimme!

Für Fortgeschrittene Wähler:

Wie helfe ich einem Kandidaten, den ich besondern mag, zB. Dominik Peter? Dafür gibt es die Möglichkeit zu kumulieren, dh. man streicht einen Kandidaten und schreibt die Angaben des Lieblingskandidaten also für mich 12a.07 Peter Dominik ein zweites Mal auf die Liste. (Achtung! Jeder Kandidat darf maximal nur zweimal auf der Wahlliste stehen.)

Ich wähle sonst nicht grünliberal, möchte Dich aber trotzdem wählen. Dafür gibt es die Möglichkeit zu panaschieren, dh. man streicht ein oder zwei Kandidaten auf der ausgewählten Liste (idealerweise solche, die einem am wenigsten passen) und schreibt ein oder zweimal 12a.07 Peter Dominik hinein. (Damit schwächt Ihr natürlich die ursprüngliche Liste, habt so aber natürlich die Möglichkeit mich zu unterstützen und Listen auch weiter zu mischen.) Achtung: keine Gänsefüsschen oder dito verwenden!

Danke für deine Stimme!

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Mein neuster Podcast auf Youtube

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Wir können die Anzahl Organspenden verdoppeln!

Das Problem 

In der Schweiz herrscht eine akute Knappheit an Spenderorganen. Laut Informationen von Swisstransplant warteten Ende 2010 über 1000 Personen auf ein Spenderorgan – so viel wie noch nie. Zwar gilt seit dem 1. Juli 2007 gesamtschweizerisch die “erweiterte Zustimmungslösung”, welche zwar einen Anstieg der Organspenden bewirkt, die Wartezeiten für Spenderorgane sind aber immer noch extrem lange. So wartete ein Patient im Jahre 2010 durchschnittlich 851 Tage auf eine passende Spenderniere.

 

Aktuelle Situation 

Die aktuelle gesetzliche Situation bezüglich Organspen-den ist im Artikel 8 des Transplantationsgesetzes festgelegt. Die wichtigsten Punkte in Kürze:

• Die Person muss vor dem Tod der Entnahme zustimmen.

• Falls keine dokumentierte Zustimmung vorliegt, wer-den die nächsten Angehörigen befragt ob ihnen eine Erklärung zur Spende bekannt ist.

• Ist keine Erklärung bekannt, so können seit Juli 2007 die Angehörigen für die verstorbene Person entscheiden.

• Die Erklärung zur Spende kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.

Zur Zeit ist eine Änderung des Gesetzes in Vernehmlassung, diese betrifft aber nicht die behandelte Problematik.

 

Unser Lösungsvorschlag 

Um die Menge an Spenderorganen zu maximieren und den Willen des Einzelnen bestmöglich zu schützen, wäre eine komplette Erfassung der Bereitschaft wün-schenswert. Dies kann am Kostengünstigsten realisiert werden, wenn die Daten in einem bereits existierenden System erfasst werden.

Die Jungen Grünliberalen des Kantons Aargau fordern deshalb, dass

Krankenkassen die Frage nach der Bereitschaft zur Organspende in ihre Anmeldeformulare aufnehmen und diese Information den transplantierenden Instituten im Todesfall auf Anfrage mitteilen dürfen. 

Diese einfache Lösung bedarf keiner Gesetzesänderung, sondern lediglich der Bereitschaft der Krankenkassen, diese Änderung in den Anmeldeformularen vorzunehmen und ihre Datenbanken um ein Feld zu erweitern.

Die Einwilligung zur Weitergabe der Daten im Todesfall kann durch eine Unterschrift oder noch einfacher mittels einer Checkbox auf dem zu unterschreibenden Formular erfolgen. Wir, die Jungen Grünliberalen des Kantons Aargau, hoffen, dass wir mit dieser Massnahme die Zahl der Organspenden weiter erhöhen können und somit zur Rettung vieler Leben beitragen.

Junge Grünliberale Aargau

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Vernetzt aber eigenständig

Die Schweiz liegt im Herzen Europas und ist politisch, wirtschaftlich und kulturell sehr eng mit der Europäischen Union (EU) verflochten. Für die Grünliberalen ist klar, dass die Schweiz europäische Mitverantwortung zu tragen hat, denn der Wohlstand der Schweiz basiert auf Leistung und internationaler Vernetzung. Der bilaterale Weg hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll weiter entwickelt werden. Er trägt sowohl dem Wunsch nach Vernetzung als auch nach Eigenständigkeit am besten Rechnung. Eine gemeinsame Zukunft bedingt aber Offenheit für verschiedene Ansätze.

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Die typische Durchschnittsschweizerin

Letzthin wurde ich gefragt, was sind die Eigenschaften des typischen Schweizers?

Hätten Sie diese vor vier Jahren gestellt, hätten ich wahlkampftechnisch zugeben müssen, dass die typische Durchschnittsschweizerin der glp wohl aus Zürich oder St. Gallen gebürtig ist, möglicherweise wäre sie also Winterthurerin gewesen. Denn damals traten die Grünliberalen nur in diesen beiden Kantonen zu den Nationalratswahlen an. Heute ist dies anders, die glp tritt in 15 Kantonen und drei Sprachregionen mit insgesamt 200 Kandidierenden zur Wahl an. Daher ist es für uns Grünliberale je länger je wichtiger, den Puls des Volkes zu spüren und die Eigenheiten der Schweizerinnen und Schweizer zu kennen. Wir sind im Moment noch eine Nischenpartei und nutzen eine politische Marktlücke, die durch die andern Parteien nicht abgedeckt wird. Denn es gibt keine andere Partei, die wirtschaftliche Fragen mit ökologischem Denken nachhaltig verknüpft. Grössere Volksparteien versuchen teilweise krampfhaft, diese Lücke zu füllen, stehen sich dabei auf Grund ihrer langen und teilweise diametral entgegengesetzten Entwicklungsgeschichte selbst im Weg.

Aus Grünliberaler Sicht macht es keinen Sinn, nur mit Durchschnittswerten der Bevölkerung zu arbeiten. Denn sonst wäre der „typische Schweizer“ im Durchschnitt zu 50,8 Prozent weiblich und etwa 41 Jahre alt.  Jede Frau hätte 1,48 Kinder, ein Haustier und Ende Monat würde jeder dieser Personen CHF 5823.- nach Hause bringen. Wenn wir nur von solchen Werten ausgingen, bräuchte es wahrscheinlich auch keine Politiker mehr oder zumindest nur noch den Durchschnittspolitiker, der per definitionem ein Widerspruch wäre. Deshalb kandidieren für die Grünliberalen verschiedenste Personen aus verschiedensten Branchen, Altersgruppen und fast allen Bezirken im Kanton Aargau. Zum Beispiel haben gerade ältere Bürger ganz andere Interessen und Bedürfnisse als unsere Jugend. Als sachpolitisch orientierte Partei ist es uns daher ein Anliegen, nachhaltige Lösungen für alle diese Gruppen anbieten zu können.

Dasselbe gilt für die Unternehmensgrösse: Ich bin mir bewusst, dass mindestens 80 Prozent der Schweizer Unternehmen KMUs sind, aber  gleichzeitig etwa 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer bei den restlichen 20 Prozent der Grossunternehmen arbeiten. Es fehlen Durchschnittswerte für die Unterschiede zwischen Stadt und Land, geschweige denn für unsere vier Sprachregionen.

Folglich definiert sich die „Schweiz des Durchschnitts“ gerade durch ihre Vielfalt und Eigenheiten – sie ist schliesslich eine multiperspektivische Willensnation. Diese Vielfalt führt dazu, dass in der Schweizer Politik – dank unserer Demokratie – die typischen Schweizer Kompromisse angestrebt werden können. Sie kann uns aber auch im Rahmen eines übertriebenen Föderalismus bremsen – oder positiv betrachtet die politische Sicherheit dauerhaft garantieren, da die besten Ideen immer in einem bunten Ideenpool entstehen, wie ihn die Kantone bilden. Es wäre für uns Grünliberale kaum vorstellbar, ausschliesslich von durchschnittlichen Schweizern und Schweizerinnen auszugehen. Wo wären wir dann hingekommen? Wäre dann die Schweizer Qualität konsequenterweise nicht auch durchschnittlich?

Ich als Grünliberaler meine: Die durchschnittliche Schweiz tritt mutig, innovativ, pünktlich, offen, vertrauensvoll und qualitativ auf höchstem Niveau auf – gegen innen und aussen. Die durchschnittliche Schweiz kann sich anpassen, ohne ihre eigenen Wurzeln und Werte zu verlieren. Die durchschnittliche Schweiz kennt ihre Stärken, aber auch ihre Schwächen. Die durchschnittliche Schweiz handelt nachhaltig sowohl im wirtschaftlichen, ökologischen als auch im sozialen Bereich – und ein Teil der durchschnittlichen Schweiz wird Kandidierende der Grünliberalen wählen. Weil diese Wählerinnen und Wähler davon überzeugt sind, dass wirtschaftliche Fragen mit ökologischem Denken verknüpft werden können, sollen und müssen – für eine nachhaltige zukunftsfähige Schweiz!

Herzlichen Dank an Michelle Stäheli, JGLP SG für das Korrektur lesen und die guten Tipps beim Schreiben dieses Textes. 

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Gesundes System dank sinnvollem Masshalten

Die Gesundheit ist jedes Menschen höchstes Gut. Das Gesundheitswesen muss aber finanzierbar bleiben. Die Grenzen des Systems müssen neu ausgelotet werden. Die Grünliberalen streben eine eigenverantwortliche Nachfrage von Leistungen an. Diskussionen über die Sinnhaftigkeit sollen und dürfen auch im Gesundheitswesen ihren Raum haben – undogmatisch, aber pietätsvoll. Dank Effizienzsteigerungen und zielgruppenorientierter Prävention sollen Kosten vermieden werden. Die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung wird z.B. mit dem Managed-Care-Ansatz gewährleistet.

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